Auftrag und Weg des VIA-Instituts – unser Leitbild
Erfolg und Verantwortung für das deutsche Gesundheitswesen in Zeiten der Globalisierung
Seit 1995 Erfolg für ein gutes Konzept – über zwei Jahrzehnte der beste Weg für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte zu einer stabilen Karriere in Deutschland – zum echten Nutzen aller – mit Professionalität auf ethischer Grundlage.
Im vielgestaltigen Europa, auf dem neuen Globus der internationalen Lebenswege und Karrieren verändert auch Deutschland ständig sein Gesicht: Einwanderung, Auswanderung – eine stete Bewegung bringt für alle Beteiligten interessante neue Begegnungen, aber auch Herausforderungen. Begegnung ist Kommunikation. Dafür hat der Mensch Instrumente. Zentrale Rolle: die Sprache. Besonders im Beruf hängt oft sehr viel davon ab, wie man kommuniziert. Besonders Fachkräfte im Gesundheitswesen benötigen sichere berufsfeldbezogene kommunikative Fähigkeiten. Als Migrant mit einer Ausbildung aus einem anderen Land als dem, in dem man nun den Beruf ausüben möchte, benötigt man zusätzlich berufliche Orientierung durch kompetente persönliche Beratung. Man möchte und muss sich positiv und nachhaltig in die Arbeits- und Lebenswelt der neuen Heimat inkulturieren und die mitgebrachten beruflichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten anpassen.
Das VIA-Institut hat sich von Anfang an – seit 1995 – der Herausforderung gestellt, diese Lernziele in seinen beruflichen und sprachlichen Trainings und Lehrgängen für Zuwanderer miteinander zu verbinden, und zwar auf hohem Qualitätsniveau. Die Wirkung zeigt uns immer wieder, dass wir auf dem richtigen Weg sind: Der zugewanderte Arzt, ausgerüstet mit der guten Grundlage der VIA-Lehrgänge, wirkt nun selbst mit gutem Deutsch, institutionellem Durchblick und durch fachliches Können auf die aufnehmende Gesellschaft zurück. Es entstehen Verständnis und Geduld für interkulturelle Entwicklungsprozesse, lebendiger Austausch und durch erfolgreiche berufliche Sozialisierung mittelfristig auch eine tragfähige neue Beheimatung. An die Stelle einer unterschwelligen Vorherrschaft von Vorurteilen und Klischees rückt so die individuelle Interaktion, die Begegnung von Mensch zu Mensch. Das ist mindestens genauso bedeutsam und wichtig wie der volkswirtschaftliche Nutzen, also die Tatsache, dass dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte mit hoher beruflicher Kompetenz zugeführt werden.
Das VIA-Institut hält regen Kontakt zu vielen seiner Absolventen, und so beobachten und analysieren wir gemeinsam diese Entwicklungen. Internationale Lebens- und Berufswege erhielten so eine positive Normalität. Und interkulturelle und internationale Netzwerke entstanden von unten, auf der Ebene der Individuen. So trugen und tragen Lerner und Lehrende zu einem fruchtbaren Miteinander in der sich globalisierenden Welt bei.
Um Grundsätze und Ziele des VIA-Instituts zu verwirklichen, gilt es, tagtäglich nach größtmöglicher Professionalität und hoher Qualität zu streben. Für unsere Kunden, für gelingendes Lernen, für einen positiven Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft.
Unser Menschenbild - unser Bild von Lerner und Lehrer
- Selbstbestimmung
Wir verstehen unsere Dienstleistung als Beratung und Unterstützung der Gestaltung des Berufsweges, das sich als Angebot an selbstbestimmte Menschen richtet. Als Berater, Dozenten und Trainer wollen wir unsere Teilnehmer dabei unterstützen,
- Eigenständigkeit und Eigenantrieb zur Geltung zu bringen, denn sie gehören zu den positiven Grundlagen erfolgreicher Lernprozesse
- sich Lernziele zu setzen und für sich passende Wege zu finden, um diese Ziele zu erreichen
- unvoreingenommen wichtige Informationen zu sammeln und Fakten zu sichten, um für sich Entscheidungen über Lern- und Berufswege treffen zu können, die sich nachhaltig positiv für sie auswirken
- extern gesetzte Lernziele (z.B. staatliche Prüfungen) so vermitteln, dass möglichst eine positive Einordnung der Herausforderung in die Entwicklung beruflicher Entwicklung und damit von Lebenschancen möglich wird
- Gegenseitige Verantwortung von Lehrenden und Lernern
Aus dem Prinzip der personalen Verantwortung im Bildungsprozess heraus gestalten sich Haltungen und Handlungen sowohl der Lehrenden und der Lerner.
Sie teilen dabei
- einen Grundkonsens darüber, dass jeder Beteiligte eigenverantwortlich handelt.
- die Grundlage des zentralen gemeinsamen Interesses: des Gelingens des Lernens
- eine Grundhaltung gegenseitiger wohlwollender Aufmerksamkeit und eines sensiblen Kommunikationsverhaltens
Dieses Prinzip Verantwortung wirkt sich im VIA-Institut konkret auf die Konzeption und Durchführung von Bildungsprozessen aus. Sie berücksichtigt, dass Bildungserfolg in einem Kontext ständiger Sichtung und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Lerner entsteht.
- Selbstreflexion
Lehren und Lernen geschieht nicht in einem abstrakt konstruierten Kontext. Lehrende fördern Lerner dabei, ihre individuellen Positionen in Lernprozessen zu bestimmen und das Geschehen des Lernens, besonders der beruflichen Weiterbildung, als wichtigen Bestandteil des sich individuell entfaltenden Erwachsenenlebens zu erkennen und selbst zu gestalten. Lerner sollen sich bewegen lassen von Fragestellungen wie
- Warum lerne ich was?
- Warum gelingt mir hier Lernen, warum misslingt es dort?
- Wo findet mein Lernen statt, in welchen Formen?
- Was löst der Zugewinn von Wissen und Kompetenzen in mir aus?
- Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen
Lehren und Lernen im beruflichen Kontext bedeutet Anteil zu haben an der Gestaltung der Gesellschaft, in der dies geschieht. Lernen, um im Beruf kompetent zu werden und es zu bleiben, zum Beispiel als Arzt, ist schon an sich ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Grundwerte.
Und Fachkräfte mit Migrationshintergrund sind in besonderem Maße darauf verwiesen, durch erfolgreiche Lernprozesse auch Botschafter im Kleinen zu werden für ein gelingendes Zusammenleben in Vielfalt.
- Aufmerksamkeit für interkulturelle Vielfalt
Wir wollen dabei den Umstand, dass unsere Lerner aus vielen verschiedenen Kontinenten, Sprachräumen, Kulturräumen und Sozialisierungskontexten stammen, weder zu vordergründig thematisieren noch außer Acht lassen.
Bei uns begegnen sich durchaus öfter mal unterschiedliche
- Konzepte von Lebenszielsetzung
- Ideen von Lernen in Schule, Universität und Beruf,
- Verständnis der Rolle des einzelnen in Berufsleben, aber auch in der Gesellschaft und im Staat
- Vorstellungen von Gesundheit, Krankheit und Heilung,
Immer wieder nehmen wir in den Blick, inwiefern sich Einstellungen und Verhaltensweisen speziell in den Gesundheitsberufen bei Lernprozessen und in der Ausübung des Berufes auswirken.
Einfache Schablonen der Einordnung erweisen sich als mangelhaft. Dem Prinzip der unvoreingenommenen Wahrnehmung fühlen wir uns verpflichtet. Wir gehen mit unseren Teilnehmern in all ihrer Diversität ein Stück ihres Weges in Beruf und Gesellschaft in Deutschland; interkulturelles Lernen verschränkt sich dabei mit berufsbezogenem und sprachlichem Lernen. In der Ausgestaltung und Umsetzung oben genannter Prinzipien werden interkulturelle Faktoren stetig und unaufgeregt mit einbezogen. Ein Gelingen ist auch hier von Reziprozität abhängig.
Wir erfahren seit vielen Jahren, dass Werte und Zielsetzungen, Lernhaltungen und Lebensgestaltungsansätze vor allem von individuellen (z. B. familiären) Prägungen und Anlagen abhängen. Der geografische oder kulturelle Herkunftsraum (einschließlich ggf. seiner religiösen Prägungen) sind nicht bedeutungslos, aber, vor allem bei akademisch ausgebildeten Fachkräften, nicht so wirkmächtig wie oft angenommen wird. Andererseits enthebt dieser Befund alle Beteiligten an Migrations- und Integrationsprozessen nicht der Aufgabe, ständig realistisch in den Blick zu nehmen, was gemäß den Erwartungshaltungen und Rollenbestimmungen im aufnehmenden Land – Deutschland -, eine für die Berufsausübung, zum Beispiel als Arzt, geeignete Grunddisposition darstellt und was, nach aller Wahrscheinlichkeit, nicht. Nicht nur Umfang und Inhalte des angesammelten Wissens und berufliche Erfahrung, sondern auch eine geeignete Lernsozialisation (Methoden des Lernens, Motivation zu lernen, Lerneffizienz) stellt sich oftmals als entscheidend heraus. Sie korreliert durchaus mit Werthaltungen, die wiederum auch kulturell geprägt sein können. Zwar können sich Werthaltungen verändern, sie unterliegen ebenfalls Lernprozessen und können daher nicht als stets unwandelbarer Faktor zugerechnet werden. Doch müssen sie gerade von einer Pädagogik in den Blick genommen werden, die das Interesse des Lerners wie das der Arbeitswelt und Gesellschaft, in der und für die dieses Lernen geschieht, im Blick hat.
Hinsichtlich der Ziele der Bildungsbemühungen darf gerade in Zeiten globaler Migrationsprozesse eine aufnehmende Gesellschaft nicht zu sehr hin und her schwanken oder widersprüchliche Signale aussenden. So muss sie zum Beispiel die Bestimmung dessen, was ein „guter Arzt“ in ihr sei, als deutlich umrissenes Ziel von Ausbildung und Weiterbildung bestimmen. Implizit wird eine plurale Gesellschaft gerade hierbei auch Grundwerte, die sich dann z.B. konkret in berufsethische Fragen ausformen, diskutieren und setzen müssen.
Die pädagogischen Grundsätze des VIA-Instituts verbinden sich daher mit der Verpflichtung zu einer nüchtern-realistischen Wahrnehmung. Die Ausgangslage wird unvoreingenommen diskutiert, sowohl in der Binnenreflexion als auch in der Außenkommunikation durch stetige Teilnahme am gesellschaftlich-politischen Diskurs zu diesen Themen.
Unsere Kunden im Fokus – warum wir Fortbildung für zugewanderte Fachkräfte machen
1995 hat der Gründer des Instituts, Dr. Matthias Klug, die berufliche Integration von immigrierten Ärzten, Apothekern und anderen Gesundheitsfachkräften in die Bundesrepublik Deutschland als gesellschaftliche Herausforderung aufgegriffen und dafür das VIA INSTITUT FÜR BILDUNG UND BERUF in Nürnberg gegründet. Seither ist es bei einer weit überwiegenden Zahl der Teilnehmer/innen gelungen, Chancen nachhaltiger und echter Integration herauszuarbeiten – eine Integration, die nicht nur den Teilnehmern/innen nutzt, indem sie ausbildungsnah berufliche Entwicklungsmöglichkeiten fanden, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration leistet sowie dem Arbeitsmarkt Gesundheitswesen gerade angesichts von Globalisierung und demographischem Wandel wichtige Fachkräfte mit einem angemessenen Kompetenzniveau zur Verfügung stellt.
Menschen bei uns, Menschen mit uns – Lerner, Kunden, Arbeitswelt: Die meisten Teilnehmer wurden und werden aus sozialen, rechtlichen und arbeitsmarktlichen Gründen öffentlich gefördert. Jedoch wächst der Anteil derer, die die Kurse und Lehrgänge selbst buchen und bezahlen, kontinuierlich.
Wichtige Kräfte in der Ärzteschaft in Deutschland möchten besonders geeignete ausländische Ärztinnen und Ärzte, die für unser Land ein unverzichtbares Potenzial darstellen, ermutigen und bei ihren Lernprozessen auf ihrem Weg in das deutsche medizinische Versorgungssystem unterstützen. Daher gewähren Stiftungen wie Ärzte helfen Ärzten und die Marburger-Bund-Stiftung Stipendien für die Teilnahme an den VIA-Lehrgängen.
Auch diese Partnerschaften sind jedoch eingebunden in den grundlegenden Ansatz des VIA-Instituts, stets den langfristigen Nutzen für alle beteiligte Seiten im Zuwanderungs- und Integrationsprozess in den Blick zu nehmen.
Dies bestimmt unsere Definition des Kundenbegriffs: Kunden und Kundinnen sind einerseits die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, andererseits auch fördernde Stellen, vor allem die Arbeitsvermittler der Agenturen für Arbeit sowie der mit ihr verbundenen Jobcenter oder der Jobcenter der Optionskommunen. Die Teilnehmerbetreuung findet in stetem Kontakt mit diesen Partnern statt.
Kunden sind aber vor allem auch Krankenhäuser in ganz Deutschland sowie andere Arbeitgeber des Gesundheitswesens, mit denen wir unser Lehrprogramm abstimmen und denen wir geeignete Absolventen als dringend gebrauchte Fachkräfte zur Verfügung stellen bzw. vermitteln können.
Bildung bedeutet für das VIA-Institut daher nicht nur, Lehr-Lernprozesse im eigenen Haus zu entwickeln, umzusetzen und ständig zu verbessern. Wir setzen uns ein viel umfassenderes und komplexeres Ziel: Die Begleitung der immigrierten Fachkraft von der ersten Begegnung an bis zu dem Tag, an dem eine nachhaltige Berufslaufbahn in Deutschland abgesichert ist.
Alle Bildungsprozesse beim VIA-Institut werden daher ständig an den Bedürfnissen der Arbeitswelt, auf die unsere Lehrgänge vorbereiten, ausgerichtet. Dazu gehören: Intensive individuelle Beratung jedes einzelnen Teilnehmers, eine ständige Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnis des Arbeitsmarktes auf Seiten der Experten des VIA-Instituts und die stetige und professionelle Evaluation der Inhalte und der Erfolge des Bildungs- und Beratungsangebots. Dazu gehört aber auch zentral das Angebot eines professionellen und individuellen Bewerbungstrainings an unsere Teilnehmer, Orientierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt und eine professionelle und ethisch verantwortbare Gestaltung der Eingliederung von Absolventen in den Arbeitsmarkt. Wir setzen bei der Vermittlung unsere Kompetenzen so ein, dass damit für alle Seiten – also alle Kundengruppen – ein wesentlicher Mehrwert beim Bewerbungs- bzw. Anstellungsprozess entsteht: Beschaffung und Darstellung aller nötigen Rahmen-Informationen, instruktive Erhebung der Kompetenzen bzw. der Anforderungsprofile, Ermöglichung einer offenen und wohlwollenden Kommunikation, sowie Unterstützung von Prozessen, die auf einen steten fairen Abgleich der jeweiligen Interessen abzielen.
Die gesellschaftliche Dimension: Der Leiter des VIA-Instituts, Dr. Matthias Klug, hat von Anfang an relevante Institutionen, Behörden und gesellschaftliche Kräfte in den Dialog über Probleme und Chancen dieser Aufgabe mit einbezogen und sensibilisiert. Bis heute können aus diesen Kontakten heraus auch verlässlich kompetente Dozenten für unser Lehrprogramm gewonnen werden. Dazu kooperiert das VIA-Institut mit renommierten Partnern wie der Universitätsklinik Erlangen, dem Klinikum Fürth, dem Klinikum Nürnberg oder dem Marburger Bund. Die Landesärztekammer würdigt die Lernerfolge in den medizinischen Lerneinheiten mit der Zuerkennung entsprechender Fortbildungspunkte.
Das VIA-Institut baut damit nicht nur ein Stück gemeinsamen Weges, sondern auch Brücken: Die Lehr-Lernprozesse und jegliche Beratungs-Angebote unterliegen beim VIA-Institut ständig dem Gebot der interkulturellen Sensibilität. Diese wird nicht nur durch entsprechende Auswahl und Schulung der VIA-Mitarbeiter umgesetzt, sondern in allen Kontakten zur Arbeitswelt. Dies geschieht durch die Kontakte der VIA-Mitarbeiter oder durch die Absolventen der VIA-Lehrgänge selbst. So werden sie zu Brückenbauern zwischen Deutschland und anderen Sprachräumen, Kulturen und Nationen.
Prinzipien in unseren Lehr-Lernprozessen
Gegenseitige echte Achtung und verständnisvolles Wohlwollen in interkulturellen Interaktionen zu leben und zu fördern – dieses Prinzip hat nicht nur beim Erwerb allgemeinsprachlicher Kompetenzen Geltung, sondern gerade auch beim Fachspracherwerb. Ob Menschen aus dem Ausland im deutschen Sprachraum leben und arbeiten wollen oder ob Menschen, die hier leben, im Ausland tätig werden wollen oder einfach für eine sich internationalisierende Arbeitswelt vorbereitet sein wollen: Beim Erlernen von Sprache und / oder beruflichen Kenntnissen in einem internationalen Kontext gilt immer, dass interkulturelle Lernprozesse damit Hand in Hand gehen. Diese dürfen aber nicht zufällig und unreflektiert ablaufen, sondern müssen – immer dem sozialen und Bildungsniveau der Teilnehmer angemessen – geplant und auf Methoden und Ziele hin reflektiert ablaufen.
Bei unserem Denken und Handeln bewegen uns ethische Prinzipien: Alle wahren Lernprozesse haben den ganzen Menschen im Auge, das heißt mit seinen materiellen und seelischen Bedürfnissen, mit seinen Begabungen und Schwächen, mit seinen Zielen und seinen Fehleinschätzungen. Der gute Kursleiter, Dozent und Trainer ist ein guter Lehrer in einem funktionsübergreifenden Sinne: Er vermittelt nicht nur Wissen, sondern er berät und unterstützt, indem er sich vorurteilsfrei auf die Seite des Lerners stellt und versucht, die Dinge auch aus dessen Perspektive zu betrachten. Das bedeutet, dass er auch kultur- und sprachraumspezifische Voraussetzungen beim Lerner kennen lernen will und akzeptiert. Zugleich reflektiert er mit einer starken Selbstverpflichtung zum Realismus seine eigene Entwicklung, die der Gesellschaft und der Menschen seiner Umgebung, zum Beispiel in Hinblick auf die Entwicklung des Berufsfeldes, der Arbeitswelt allgemein, der Anforderungen an die berufliche und sprachliche Fortbildung, und in Wahrnehmung des Kontextes übergreifender politischer, wirtschaftlicher und kultureller Transformationsprozesse. Wenn er dann den Lerner berät, lässt er ihn Teil haben an dieser Reflexion und stellt sich nicht schulmeisterlich über ihn. Er geht mit ihm ein Stück seines Lebensweges, ein kleineres oder größeres.
Aus diesem Prinzip der Begleitung heraus wurde der Name des Instituts gewählt: VIA – lateinisch – der Weg.
Diese Grundhaltung ist bei der Arbeit im internationalen Kontext besonders wichtig: Der Fremde findet meistens viele Hindernisse auf seinem Weg durch Beruf und Gesellschaft. Er findet sich oft benachteiligt, was nicht nur prinzipiell ungerecht ist, sondern auch die aufnehmende Gesellschaft selbst schädigt. Wir möchten Menschen in Phasen des Einlebens in eine zweite oder dritte Sprachwelt und einen mehr oder weniger fremden Kulturraum dabei unterstützen, diese Hindernisse zu überwinden und zu einem Teil der neuen Gesellschaft zu werden, in der sie die nächsten Jahre oder den Rest ihres Lebens verbringen werden, beruflich und gesellschaftlich. Eine Assimilation im Sinne einer Gleichförmigkeit mit der Zielkultur soll und kann dabei nicht das Ziel sein. Viele Menschen erleben heute, so auch und gerade wir beim VIA-Institut, dass eine echte Verbindung der Herkunftskultur und der Zielkultur beide lebendiger macht. Wir bekennen uns dazu, dass eine sich internationalisierende Gesellschaft mit allen ihren Gruppen gemeinsame Entwicklungsziele setzt und in diesem Zusammenhang auch eine ernsthafte Wertediskussion in Gang halten muss. Ausgangsbasis dafür soll aber nicht der Zwang zu einer völligen Anpassung des Zuwanderers sein, sondern gerade der Migrant kann zur Brücke werden zwischen Gruppen in diesem ständigen Dialog. Dazu ist freilich echte Zweisprachigkeit eine wichtige Voraussetzung sowie die Freude daran, in der neuen Teilgesellschaft, in der man sich alltäglich bewegt, von sich etwas mitzuteilen und von anderen etwas wissen zu wollen und anzunehmen.
Zielvorgabe Gelungenes Lernen
Von daher definieren wir auch den Zielhorizont gelungenen Lernens.
Zunächst einmal ist die Grundlage ein effizienter Wissenstransfer. Hierzu ist sowohl eine hohe Leistung des Lerners wie des Vermittlers notwendig. Auch Lernprozesse unterliegen dem Druck, Zeit- und Ressourcenaufwand und Lerneffekt in ein angemessenes Verhältnis zu bringen.
Daher wurden und werden vom VIA-Institut Dozenten und Trainer sorgfältig ausgewählt. Berufspraktiker bringen aktuelles Wissen und Kontakte zur Arbeitswelt mit, gleichzeitig wird darauf geachtet, dass sie neben der Berufserfahrung auch Lehrerfahrung in der Erwachsenenbildung besitzen. Zudem werden sie zu Methoden oder zu interkulturellen wie auch lernpsychologischen Themen intern fortgebildet. Ergänzt wird dieses Team durch fachlich und pädagogisch kompetente und bewährte Sprachtrainer für die Sprachensparte sowie interkulturelle Trainer. Besonders wichtig ist das gegenseitige Lernen von Sprachtrainern einerseits und Berufspraktikern andererseits, wie es unserem Verständnis vom Ineinandergreifen des sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Lernens entspricht. Diese Fusion von Methoden- und Fachwissen geschieht u. a. auf regelmäßigen zentralen Treffen der betreffenden Dozentengruppen. Über die vergangenen Jahre ist so ein vielfältiges, eingespieltes und versiertes Dozenten- und Trainerteam entstanden. Es entwickelt sich ständig fort und wird immer, wenn nötig, mit neuen kompetenten Mitarbeitern erweitert. Es bildet ein entscheidendes Potenzial des Instituts. Manche Mitarbeiter des Lehrteams sind seit Anbeginn, also seit achtzehn Jahren dabei, der Wechsel der Dozenten ist insgesamt gering, die Identifikation mit dem VIA-Institut groß.
In 2020 haben wir mit diesem bewährten Team und einigen neuen, engagierten ärztlichen Dozenten unser Lehrgangsangebot in das digitale Zeitalter transferiert – aber ohne Verluste an menschlicher Begegnung und Wärme. Unsere Dozenten/innen engagieren sich jetzt dafür, auch die Teile des Lehrganges, die als Online-Unterricht gestaltet sind, so zu gestalten als wäre man im physischen Seminarraum.
Aber der Präsenzunterricht ist schon wichtig: Es gibt face-to-face-Trainings, Kleingruppenarbeit und Begegnungen in unseren VIA-Räumen. Alle Lerner sollen sich bei uns auch wohl fühlen können. Immer gilt: Neben dem Verstand sollen auch Sinne und Geist angeregt werden und eine Atmosphäre der positiven Gemeinsamkeit in unseren Kursen unterstützen. Dies ergibt sich aus unserem Menschenbild und ist zugleich eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Lernen gelingt. Die persönliche, individuelle und stets wohlwollende Beratung durch den Lehrgangs- oder Kursleiter will Ängsten und Sorgen als Lernhemmnissen begegnen und durch Aufzeigen beruflicher und persönlicher Perspektiven die Motivation für den Lernprozess fördern. Zugleich wird dieser Prozess auf gleicher Augenhöhe gemeinsam reflektiert und die realen Möglichkeiten und Anforderungen werden auf diese Weise immer klar in den Blick genommen.
Ein zweiter Aspekt gelungenen Lernens, wie wir es verstehen: Ob und wie Erwachsenen das Lernen für Berufs- und Lebenswelt gelingt, wird an weiteren Parametern bemessen: In schriftlichen und mündlichen regelmäßigen Evaluationen des Lehr-/Lernprozesses durch Lerner und Lehrende, auch schon während des Lehrganges, erhalten Lehrende und Lehrgangsleitung wichtige Einblicke in das Unterrichtsgeschehen und können daraus Verbesserungspotenziale erschließen und Verbesserungen ggf. zeitnah umsetzen. Dabei geht es um mehr als nur die Frage des Transfers von Faktenwissen. Lernen gelingt in einer positiven Lernatmosphäre. Tutor und Lehrgangsleitung sind ganz nah bei den Lernern, wenn es darum geht, Lernziele zu erfassen und anzugehen. Eine klare, auch individuell unterstützte Orientierung auf die persönlichen Lernziele, eine einfühlsame Begleitung in der stressigen Lernphase des Lehrganges und vor den externen Prüfungen stärken den Lerner/die Lernerin. Positives Feedback gibt Zuversicht und Energie. Dann gelingt dieser umfassende Lernprozess. Der VIA-Lehrgang trägt damit entscheidend zu einer festen Grundlage für einen nachhaltigen beruflichen Erfolgsweg in Deutschland bei.
Um auch nach dem altersbedingten Rückzug des Gründers ab Juni 2024 dieses wichtige Integrationszentrum für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte für Bayern und angrenzende Regionen zu erhalten, geht das VIA-Institut ab Juni 2024 an EZPlus GmBH, Stuttgart, über, das mit Nürnberg einen weiteren Standort betreibt.
Seit 1995 engagieren sich Ärztinnen und Ärzte, spezialisierte Deutschtrainerinnen und -trainer und andere Experten aus Gesundheitswesen, Sprachvermittlung, Sozial- und Geisteswissenschaften und Rechtspflege als feste oder freie Mitarbeiter beim VIA-Institut. Hier geben sie ihr fachliches Wissen weiter, bereiten es für den Bedarf der VIA-Lernerinnen und VIA-Lerner auf und unterstützen damit internationale Ärztinnen und Ärzte auf einem anspruchsvollen Stück ihres Weges zu einer guten beruflichen Existenz in Deutschland. Durch ständige Fortbildungen halten sie sich auf dem aktuellen Stand des Wissens und einer erwachsenengerechten Didaktik.
Sendung im Bayerischen Fernsehen (BR) April 2013 im Magazin kontrovers,
Sendung mit VIA-Institut im ZDF im Magazin Frontal 21,
(Februar 2011, steht beim ZDF nicht mehr online zur Verfügung; kann bei uns angesehen werden)
Sendung mit VIA-Institut im ZDF im Magazin zdf-reporter
(Oktober 2010 – steht nicht mehr online zur Verfügung; kann bei uns angesehen werden)
Sendung in der ARD im Magazin Fakt über sprachliche Herausforderungen für immigr. Ärzte
(nicht mehr online, kann bei uns angesehen werden).
Beitrag im Hessischen Fernsehen (HR) in der Hessenschau – Nachrichten vom 22.5., 16.45 Uhr: Interview mit einem ärztlichen Praktikanten des 28. VIA-Lehrganges (nicht mehr online)
Artikel der letzten Jahre in verschiedenen deutschen Zeitungen und Zeitschriften (ZEIT, NN, Bayer. Ärzteblatt u.a.) stellen wir Interessierten gerne zur Verfügung. Ebenso gab es Sendungen im Bayerischen Fernsehen und im Rundfunk (Bayern 2 und 5 sowie Deutschlandfunk).
Neuigkeiten beim VIA-Institut, in Politik und Gesundheitswesen zum Thema Ärzte-Zuwanderung und -integration
1. Neues aus dem VIA-Institut
Juni 2024: Dr. Klug zieht sich nach fast 30 Jahren VIA beruflich zurück und übergibt das VIA-Institut an den ebenfalls sehr renommierten Bildungsträger EZPlus, Stuttgart. EZPlus weitet damit seinen Aktionsradius aus und nimmt sich der Aufgabe an, dass es auch in der großen Region des Bundeslandes Bayern ein qualitätsorientiertes Integrationszentrum für internationale Ärztinnen und Ärzte gibt. Dazu führt es die bisherigen Angebote des VIA-Instituts im Wesentlichen unverändert fort: Lehrgangskonzepte und Dozententeam bleiben gleich und bieten ab Januar 2025 am Standort Nürnberg für Ärztinnen und Ärzte, die als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter sind, und für Selbstzahler die nächsten Lehrgänge MEDVIAS sowie VIA Kolleg Humanmedizin an.
August 2023: Der 46. Lehrgang für internationale Ärzte/innen – ab diesem kurz MEDVIAS genannt – ist ausgebucht!
April 2023: Ein äußerst erfolgreicher 45. VIA-Ärztelehrgang geht zu Ende. Manche Teilnehmer erhalten bei Bewerbungen noch aus dem Lehrgang heraus Stellen an renommierten Krankenhäusern wie z.B. am Klinikum Nürnberg.
Unsere VIA-Prüfungs-Protokollbörsen (zur FSP und zur KP) sind bei unseren Absolventen sehr gefragt – und so hilft einer dem anderen dabei, dass die Lernprozesse zielgerichtet ablaufen können und erfolgreich sind. Und die VIA-Fachredaktion sorgt dafür, dass keine Fehler darin sind (von denen es auf Facebook und Co ja reichlich gibt). VIA ist einfach der richtige professionelle Lernpartner.
weitere Meldungen ...
– Juli 2015: In der ÄRZTEZEITUNG erscheint ein großer Artikel (17./18.7.15) über Ärztezuwanderung in Deutschland, in welchem der VIA-Lehrgang vorgestellt wird und Dr. Klugs Mahnungen an die Politik aufgenommen werden
– April 2015: Alle Stipendiaten der deutschen Ärztestiftungen, die den 34. Ärzte-Lehrgang abschlossen haben, treten Assistenzarztstellen in Weiterbildung an (u.a. Assistenzarzt in WB Kinder- und Jugendlichenchirurgie, Assistenzarzt in WB Neurologie, Assistenzarzt in WB Orthopädie, Assistenzärztinnen in WB Innere Medizin an großen deutschen Kliniken). – Statistische Auswertungen der aktuell zur Letztauswertung anstehenden Lehrgänge zeigen wieder Erfolgsquote von 85% bis 95 % (Pflichtauswertung der TN in öff. Förderung).
– März 2015: Das VIA-Institut erhält seinen hohen Qualitätsstandard wieder offiziell bestätigt: Es wird von der Fachkundigen Stelle QuaCert für weitere fünf Jahre als Bildungsträger rezertifiziert (AZAV-Zertifikat als Träger).
– 30.11.2014: In einer Reportage zu Problemen und Entwicklungen des Krankenhauswesens unter dem Titel „10 Jahre DRGs“ im Bayerischen Rundfunk (B5 aktuell) sind Interviews mit Ärztinnen und Ärzten aus dem VIA-Lehrgang zu zu hören. Auch der Leiter des VIA-Instituts Dr. Klug, kommt zu Wort.
– November 2014: Alle Teilnehmer des 34. VIA-Ärzte-Lehrganges werden im Nürnberger Rathaus offiziell durch Stadtrat M. Höffkes (CSU) herzlich willkommen geheißen. Bei diesem Empfang kommt es zu anregenden und interessanten Gesprächen zwischen den jungen internationalen Ärzten, Vertretern der Stadt Nürnberg und Dozenten von VIA.
– Juni 2014: Mehrere VIA-Absolventen/innen melden sich bei VIA-Institut: Sie haben die Kenntnisprüfung zur Erlangung der Approbation nach dem neuen Prüfungsmodus von 2014 auf Anhieb bestanden – wir gratulieren! Weitere VIA-Absolventen melden sich mit der ermutigenden Botschaft: Sie haben die neuen Prüfungen „Patientenkommunikation“ bestanden oder die Prüfung bei TELC Deutsch – Medizin C1 – wir gratulieren!
– April 2014 Dr. Klug auf Abschlusspodium der Fachtagung „Fachsprachprüfungen für ausländische Mediziner?“ mit TELC und Marburger Bund, Berlin
– April 2014 Dr. Klug auf Veranstaltung „Zwei Jahre Anerkennungsgesetz“ im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin
– Februar 2014 Dr. Klug referiert über pädagogische und politische Herausforderungen angesichts der Internationalisierung der Ärzteschaft in Deutschland auf einer Tagung des Medizinischen Fakultätentags, Berlin
– Januar 2014 Das VIA-Institut wird offizieller Kooperationspartner des Marburger Bundes, Verband deutscher angestellter Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. – Die Kooperation betrifft gemeinsames Vorgehen bei Beratung, Betreuung und Fortbildung immigrierter Ärzte sowie beim politischen Einsatz für eine Verbesserung der Integration ausländischer Ärzte.
– Januar 2014 Auswertung der Erfolge der letzten Lehrgänge: Hohe Erfolgsquoten – fast alle arbeiten erfolgreich als Assistenzärzte/innen!
– 7.11.2013 Dr. Klug referiert zum Thema Gewinnung und Bindung internationaler Fachkräfte, bes. von Ärzten, für die Pharmaindustrie in Deutschland auf dem Unternehmertag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, Berlin
– 26.1.2013 Dr. Klug referiert über das Thema gelingende Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte beim IQ-Netzwerk der Bundesregierung, Berlin, 3. Dialoggremium der IQ-Fachstelle Qualifizierung
– 11.9.2013 Dr. Klug ist Referent auf dem Seminar zum Thema Ärzte aus dem Ausland des Deutschen Krankenhausinstituts, Düsseldorf
– August/September 2013 VIA-Institut und Arbeitsagentur arbeiten an einer Verbesserung der Hebung wichtiger Potenziale unter Migranten mit einem ausländischen Abschluss als Arzt, Nürnberg
– 3.6.2013: Auf einer Fachtagung beim Marburger Bund in Berlin sind sich MB und Dr. Klug, VIA-Institut einig: Die Bundesländer müssen sich dringend auf eine bundeseinheitliche sinnvolle und gerechte Prüfung der ärztlichen Kommunikationsfähigkeit für ausländische Ärzte einigen in Ergänzung zur Prüfung des Allgemeinen Deutsch B2. Prüfen sollten Prüfer aus Ärztekammern und zugelassenen Deutschprüfer gemeinsam. Eine Prüfungshürde Deutsch C1 (allgemeinsprachlich) hingegen dient niemandem. Sie wäre sachlich nicht angemessen und ein Täuschungsmanöver gegenüber dem deutschen Gesundheitswesen und der Öffentlichkeit.
– März 2013: Überwachungsaudit im Rahmen der Qualitätszertifizierung: Hohe Qualität erneut bescheinigt.
– 3.4.2013: Teilnehmer/innen des VIA-Lehrganges und VIA-Mitarbeiter im Fernsehen: Sendung über Sprachprobleme ausländischer Ärzte und gelingendes Lernen beim VIA-Institut im Magazin „kontrovers“ des Bayerischen Fernsehens mit VIA-Mitwirkung
– 31.1.2013: Dr. Klug, der Leiter des VIA-Instituts, referierte über Anforderungen an Gestalt und Qualität von Kursen zur Integration von Ärzten auf der Fachkonferenz „Arbeitsmarktintegration fördern, Fachkräfte sichern“ des Netzwerks IQ (gefördert durch BMBF, BMAS, BA) in Berlin
– September 2012: Dr. Klug referierte über das Thema „Anerkennung ausländischer Ärzte“ auf dem deutschen Medizinrecht-Tag in Berlin
– August 2012: Dr. Klug wurde an den Beratungen der betr. Ministerien in Berlin beteiligt, in denen es um die künftige Rechtsverordnung geht, die regeln wird, wie die „Kenntnisprüfung“ Humanmedizin gestaltet wird.
– April 2012: Das VIA-Institut wird wieder einmal – wie immer – ohne Beanstandung, mit viel Lob für sehr gute Qualität re-zertifiziert. Das heißt: Zulassung für erneut drei Jahre als Träger mit höchster Qualität! Auch der Ärzte-Lehrgang und seine Module sind erneut zugelassen für 100% Förderung der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
– Januar 2012: Die Erfolge der Lehrgänge 24 und 25 sind ausgewertet. Nach Ende dieser beiden Lehrgängen meldeten jeweils rund 89% (24. Lg., Stand: August 2011, 25. Lg., Stand: Januar 2012) der Absolventen einen Stellenantritt als Arzt oder Ärztin, bei den Lehrgänge 26 und 27 verzeichnen wir jeweils 87% Erfolg. Beim Lehrgang 28 zeichnet sich ab, dass über 90% als Assistenzärzte starten konnten.
Viele Protokolle von bestandenen Kenntnisprüfungen von unseren Absolventen/innen sind inzwischen bei uns eingegangen – eine große Hilfe für VIA-Teilnehmer und unsere Arbeit. Und nun erhalten alle diese Ärzte/innen eben gleich die deutsche Approbation – das VIA-Institut gratuliert!
2. Aktuelle Entwicklungen in Staat, Politik und Gesellschaft rund um den Themenkreis berufliche Integration von zugewanderten Ärzten/innen
April 2023: Alles sind froh, dass es keinen Corona-Winter mehr gab. Nun zeigen sich auch die Vorteile aus den Lernprozessen in der Corona-Zeit: Online- und Hybrid-Lernformate werden immer besser. In der hohen Qualität bedeuten sie für Lerner und Lehrende mehr Flexibilität, weniger Stress, bessere Vereinbarkeit von Vollzeitlernen und Familie, mediale Vielfalt, Erziehung zum selbstgesteuerten Lernen. Und das Lernen in Präsenz bleibt eine wichtige Säule in einem kombinierten Lehr/Lernprozess und schafft auch emotionale Höhepunkte. Das VIA-Institut kann das vorbildlich umsetzen, seine Lernerinnen und Lerner schätzen das.
Juli 2022: Der Krieg gegen die Ukraine hält an. In der kleinen VIA-Welt aber spüren wir die echte Solidarität zwischen Ärzten und Ärztinnen aller Länder – das sind bewegende Moments! – Gemeinsam werden wir stark sein und den Schicksalsschlägen der Geschichte und der Natur trotzen.
2022: Politisch in Deutschland nichts Neues: Das „System“ der Anerkennung und der Integration zugewanderter Ärztinnen und Ärzte bleibt chaotisch, Willkommenskultur praktizieren viele mit den Lippen – aber an den Fakten ändern sie nichts. Wer welchen Kurs machen „darf“, bleibt intransparent. Die Würde der zugewanderten Fachkräfte, selbst unter den Angeboten nach Qualitätskriterien auszuwählen, wird von interessierter Seite konsequent verweigert, in dem die Fachkräfte häufig de facto dem lokalen Bildungsinstitut zugewiesen werden. So besteht im Bereich der öffentlichen Förderung ein System der Seilschaften fort, das für inländische Weiterbildungssuchende längst nicht mehr geduldet wird. Hier besteht ein dringender Reformbedarf.
1.3.2022 Erklärung: „Krieg in Europa – Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Lernerinnen und Lerner des VIA-Instituts erklären ihre tiefste Betroffenheit über den Angriffskrieg der russischen Armee auf die Ukraine. Wir wünschen uns nichts mehr als eine sofortige Rückkehr zum Frieden. Wir sind in den über 26 Jahren der Arbeit an diesem Institut bereits mit den Opfern von anderen Kriegen konfrontiert worden, mit ihren Erzählungen, deren Grauen uns durch sie manchmal sehr präsent wurde.
Diese Kriege werden, nach unserem Verständnis, nicht von Völkern gegen andere Völker geführt, sondern von unmenschlichen Despoten und ihren Machtcliquen mit ihren militärisch-industriellen Apparaten gegen Menschen. So führt auch jetzt ein solcher Despot Krieg gegen Menschen. Auch gegen sein eigenes Volk. Insofern stehen hier nicht russische Menschen gegen ukrainische. Der verlogenen Logik eines aggressiven Nationalismus und wirren Imperiums-Ideen widersprechen wir. Ihre Basis sind Wahn und Verblendung, Verdrehung und Lügengespinste. Wir setzen dagegen die Zuversicht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen inzwischen grundlegende Werte der Menschlichkeit verwirklicht sehen will, dass Menschenrechten, gegenseitiger Achtung und Solidarität und Bejahung kultureller Vielfalt die Zukunft gehören. Wir sind zuversichtlich, dass, trotz aller Rückschläge, der Weg der Menschheit unumkehrbar zu Rechtsstaatlichkeit und Freiheitlichkeit führt. Nichts führt das mehr vor Augen als der aufopfernde Widerstand der Ukrainer in diesen Tagen gegen die bösen Mächte der Vergangenheit.
Wir sind erschüttert, aber wir bleiben gefasst und handeln klug und solidarisch, jeder auf seine Weise und an seinem Platz.“
2022: Die Covid-19-Pandemie betrifft nach wie vor das Gesundheitswesen besonders heftig. Umso mehr werden dringend gut vorbereitete Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gebraucht. Leider richten sich die zuständigen deutschen Behörden keineswegs auf diesen besonderen Bedarf aus – im Gegenteil, durch ausfallende Prüfungen (FSP, KP), viel zu lange dauernde Anerkennungsverfahren und auch durch die inkonstante und verwirrende Förderpolitik hinsichtlich geeigneter Kurse durch konkurrierende Ministerin/Behörden ist die Auswahl von besonders geeigneten internationalen Ärztinnen und Ärzten und ihre Implementierung im deutsche Gesundheitswesen nach wie vor, aufs Ganze gesehen, ineffizient und nicht zielführend organisiert.
6-2020 Corona-Pandemie: Zeitweise Lock-Down, Mobilitätsverbote – erfolgreiches Lernen am VIA-Institut war davon kaum betroffen. Aber für den Arbeitsmarkt Gesundheitswesen hat dies gravierende Folgen: Die anhaltenden Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten werden mittelfristig zu einem dramatischen Mangel an Nachwuchs-Fachkräften im Gesundheitswesen führen. Daher ist die Arbeit des VIA-Instituts umso wichtiger: Ein wertvoller Link zwischen internationalen Ärzten und den deutschen Arbeitgebern (Krankenhäusern und Praxen) – wir kämpfen für jeden!
Und so sieht es nun aus: Die Teilnehmer/Absolventen des 41. Ärzte-Lehrganges sind extrem gefragt bei den Krankenhäusern – sie haben diesen Sommer zum Teil mehrere Stellenangebote und können es sich aussuchen, wo es klinisch losgehen soll. Solide Basis dafür ist immer: VIA.
3-2020: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, sich für die Arbeitsplatzsuche länger in Deutschland aufzuhalten. Prima – das tut man am besten aus dem VIA-Lehrgang heraus!
2018/2019: In Bayern müssen inzwischen fast alle Ärztinnen und Ärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Fälle, bei denen die Approbation im Zuge eines Gleichwertigkeitsverfahrens (aufgrund eines Gutachtens) ohne Prüfung verliehen wurde, sind stark zurückgegangen. Ein neuer, starker Auftrag für ein starkes, neu strukturiertes VIA-Institut!
Februar 2018: In allen Bundesländern haben sich nun die Fachsprachprüfungen für Ärzte/innen etabliert. Meistens wird die FSP ausschließlich von der regional zuständigen Ärztekammer durchgeführt. Die Prüfungen in den Ärztekammern gestalten sich teilweise durchaus nicht gleich: Prüfungskommissionen, Prüfungsinhalte und Prüfungsniveau unterscheiden sich teilweise erheblich.
Prüfungstermine erhalten nur Personen, die bereits einen Antrag auf Berufserlaubnis (nach §10 BÄO) oder Approbation gestellt haben. Dazu wiederum benötigen Ärzte, die ihren 1. Wohnsitz nicht bereits in Deutschland haben, den Nachweis einer ärztlichen Stelle. Anders als bei der telc-Prüfung, bei der sich jeder dann anmelden darf und geprüft wird, wenn er sich reif dafür fühlt.
Die Chance einer durchgängigen Professionalisierung des Prüfwesens, einer Absicherung der FSP in Inhalt, pädagogischer Zweckmäßigkeit und Rechtlichkeit ist vorübergegangen. Hier bleibt, nach einer ersten Erfahrungsphase, für künftige Reformen noch einiges zu tun.
Für Lerner und Lernerinnen, ihre Berater und Lehrkräfte heute bedeutet das jedoch, dass nach wie vor die Orientierung der ärztlichen Zuwanderer im föderal geprägten Deutschland eine komplexe Aufgabe darstellt. Wo kann ich als zugewanderte/r Arzt / Ärztin wann und wie arbeiten, was muss ich für welche Prüfung lernen – die Antworten zu diesen Fragen müssen in engagierter pädagogischer Arbeit Schritt für Schritt erschlossen werden, immer unter Berücksichtigung der ebenfalls sehr komplexen Herausforderung, die sich aus der Inhomogenität der Gruppe der zugewanderten Mediziner und Medizinerinnen ergibt.
Das VIA-Erfahrungswissen wird hier zum Schlüssel für gelungene Integration von Ärztinnen und Ärzten und ihre Berufslaufbahnen.
April 2017: Auch in Bayern wird eine Fachsprachprüfung (Niveau C1) zur Erlangung der ärztlichen Approbation in Bayern Pflicht, ebenso für die ärztliche Berufserlaubnis nach §10 BÄO. Damit verlangen nun alle Bundesländer eine Fachsprachprüfung C1.
Mitte 2016: In den meisten Bundesländern bzw. bei den meisten Ärztekammern gilt inzwischen, dass man eine ärztliche Weiterbildung mit einer Berufserlaubnis nicht beginnen kann, sondern eine Approbation benötigt.
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Mitte 2015: Im Bundesland Bayern wird eingeführt, dass Berufserlaubnisse nach §10 BÄO nicht mehr dazu berechtigen, die mit dieser Erlaubnis absolvierte Assistenzarztzeiten als Weiterbildungsabschnitte werten zu lassen; als Weiterbildungsabschnitt gilt nur noch die entspr. ärztliche Beschäftigung ab dem Zeitpunkt der Erteilung der deutschen ärztlichen Approbation. Damit werden Ärzte mit Drittstaats-Abschluss, die ab Mitte 2015 eine Berufserlaubnis erhalten, mittelbar gezwungen, nach Möglichkeit rasch die Approbation zu erwerben.
Juni 2014: Die Gesundheitsminister der Bundesländer beschließen Eckpunkte zu künftigen Sprachanforderungen an ausländische Ärzte. Demnach sollen sie künftig ein Niveau B2 in der deutschen Allgemeinsprache und ein Niveau C1 in der ärztlichen Kommunikation und Fachsprache aufweisen. Details dazu enthält die Verlautbarung zu diesen Eckpunkten aber nicht.
Am 7.6.2013 wurde vom Bundesrat die Rechtsverordnung „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes“ angenommen. Deren Bestimmungen traten ab 1.1.2014 in Kraft. Soweit sie die Ärzte betreffen, wurden sie in der Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen.
Hier wird nun u.a. die Kenntnisprüfung zur Erlangung der ärztlichen Approbation bundeseinheitlich geregelt sowie Ausführungsbestimmungen zur ärztlichen Berufserlaubnis nach §10 BÄO gegeben. Ähnlich regelt die Verordnung auch die Details der Wege zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in anderen Heil- und Gesundheitsberufen.
Schon seit 1.4.2012 gilt das neue sogenannte Anerkennungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen). Mit diesem Gesetz (Artikel 29) wurde auch die Bundesärzteordnung geändert (BÄO), vor allem auch die hier relevanten §3 (Approbation) und §10 (ärztliche Berufserlaubnis).
Ähnliches gilt auch für das Zahnheilkundegesetz sowie für die anderen Berufsgesetze für Gesundheitsberufe.
Vereinfacht kann man so zusammenfassen, was seit April 2012 für Ärzte mit ausländischer Ausbildung gilt:
1. Ärzte/innen mit einem Abschluss, den sie in einem Staat außerhalb von EU / EWR / CH erworben haben, unterliegen einer Kenntnisprüfung, mit der sie die Gleichwertigkeit ihres Ausbildungsstandes nachweisen müssen, wenn diese Gleichwertigkeit nicht zweifelsfrei besteht oder nicht nachweisbar ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der deutschen aufweist, z.B. hinsichtlich der Dauer des Studiums, der studierten Fächer und ihrer Inhalte.
Zusätzlich muss auch ärztliche Berufspraxis bei der Feststellung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes berücksichtigt werden; wie die deutschen Behörden diese feststellen und bewerten wollen, bleibt unklar, weil weder Gesetzgeber noch das Bundesgesundheitsministerium einen klaren Maßstab – was ist gleichwertig? – gegeben haben. So wird weiterhin jede Behörde jedes Bundeslandes „Gleichwertigkeit“ nach eigenen Maßstäben definieren und entsprechend dann Kenntnisprüfungen auferlegen oder nicht.
Wird von der Behörde festgestellt, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes durch eine Prüfung nachgewiesen werden muss, so ist eine Prüfung abzulegen, die sich auf „die Inhalte der Staatsprüfung bezieht“. Diese heißt Kenntnisprüfung.
Näheres zur Prüfung wird in dem Gesetz nicht geregelt, aber durch die oben genannte Rechtsverordnung (s. Approbationsordnung für Ärzte §§ 34-38, in Kraft seit 1.1.2014) wird bundeseinheitlich festgelegt, wie die Kenntnisprüfung genau zu gestalten ist. Geprüft werden die Fächer Innere Medizin und Chirurgie sowie – als Querschnittsbereiche, also fächerübergreifend – Notfallmedizin, bildgebende Verfahren einschl. Strahlenschutz, Pharmakologie und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
Zusätzlich kann die zuständige Landesbehörde ein weiteres Prüfungsfach oder einen weiteren Querschnittsbereich festlegen, wenn sie bei der Prüfung der Gleichwertigkeit „wesentliche Unterschiede“ (der Kenntnisse/Ausbildung) festgestellt hat.
Die Prüfung wird „in Form einer staatlichen Prüfung“ abgehalten. Prüfer sollen in der Regel die universitären Prüfer (Professoren, Privatdozenten) sein, die Prüfung soll zwei Mal pro Jahr zusammen mit dem medizinischen Staatsexamen an den medizinischen Fakultäten angeboten werden. Es dürfen aber auch andere Termine angeboten werden und es dürfen auch Fachärzte prüfen, die nicht Prüfer an der Universität sind.
Innerhalb der Prüfung muss auch ein Patient oder mehrere Patienten untersucht und vorgestellt werden (sog. Bettenprüfung). Daher ist eine hohe sprachliche Kompetenz des immigrierten Arztes spätestens zum Prüfungszeitpunkt absolut notwendig. Die Beherrschung der „ärztlichen Gesprächsführung“ wird ausdrücklich als abzuprüfende Kompetenz genannt.
Zeit hat man für die Prozedur der Approbation insgesamt maximal zwei Jahre (24 Monate). Länger darf man nicht – ungeprüft – mit einer Berufserlaubnis nach §10 Bundesärzteordnung als Arzt/Ärztin arbeiten.
Die Dauer einer Berufserlaubnis durch § 34 der Approbationsordnung ab 1.1.2014 zeitlich festgelegt: Ein Arzt, der noch nicht approbiert ist und einen Abschluss von außerhalb der EU/EWR/Schweiz hat, erhält für zwei Jahre eine Berufserlaubnis (Verlängerungen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich). Aber die Behörde darf diesen Zeitraum auch nicht einfach verkürzen. Der Zweijahreszeitraum darf nur verkürzt werden, „wenn im Einzelfall die mit der Erlaubnis versehenen Einschränkungen und Nebenbestimmungen oder die vom Antragsteller beabsichtigte Berufstätigkeit dies erfordern“. Die Behörde muss also zunächst mit guter Begründung die Berufserlaubnis nach §10 eingeschränkt haben, und diese Einschränkung muss derart beschaffen sein, dass daraus klar hervorgeht, dass und warum der Zweijahre-Zeitraum verkürzt werden muss. – Eine pauschale Verkürzung der Berufserlaubniszeit auf sechs Monate für alle Ärzte mit Drittstaatsabschluss, wie sieher noch in Baden-Württemberg vorgenommen wurde, ist nicht mehr zulässig.
Leider gilt nach wie vor, dass der einheitliche Rahmen, den die neuen gesetzlichen Regelungen und die neuen §§ in der Approbationsordnung ab 1.1.2014 bilden, noch nicht überall wirkt. Das hat zur Folge, dass der zugewanderte Arzt, besonders der Arzt mit Drittstaats-Abschluss, in Deutschland völlig uneinheitliche Bedingungen vorfindet:
1. Je nach Bundesland bleibt es unterschiedlich, wie lange oder ob der Arzt vor der Approbation, also mit der vorübergehenden Berufserlaubnis nach §10 BÄO arbeiten darf und zu welchen Bedingungen. Es gibt nach wie vor in einigen Bundesländern Landesbehörden, die die Möglichkeiten des neuen Gesetzes nicht ausnutzen, um die Integrationswege von Ärzte/innen aus Drittstaaten so zu gestalten, dass dem Anliegen des „Anerkennungsgesetzes“ Rechnung getragen wird. So gibt zum Beispiel die Behörde im Land Baden-Württemberg eine Berufserlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes nach §10 BÄO nur für sechs Monate, und nach wie vor nicht für eine Assistenzarzttätigkeit. In NRW ist die Zulassungspraxis unübersichtlich und unterscheidet sich je nach Bezirksregierung.
Hessen gibt ab 2014 nur noch eine Berufserlaubnis, wenn der Antragsteller zuvor eine Approbation beantragt hat und festgestellt wird, dass eine Kenntnisprüfung notwendig ist – zur „Vorbereitung“ darf man dann im Krankenhaus ärztlich arbeiten. Der Effekt dieser neuen Maßnahme ist schon sichtbar: Er soll davon abschrecken, sich aus dem Non-EU-Ausland in Hessen auf eine Stelle zu bewerben.
Zugleich wurden höhere Sprach-Zertifikatshürden errichtet (Fachsprachprüfung für Ärzte). Dazu unten unter 3.
2. Ärzte mit EU-Abschlüssen (oder EWR-Staat):
Was ist mit dem „Gespenst“ Eignungsprüfung (Defizitprüfung)? Nun, das trifft nur wenige Ärzte: Nur Ärzte, die einen nicht gleichwertigen Abschluss aus einem EU-Staat haben (also z.B. aus einem EU-Staat aus jener Zeit, in der dieser noch nicht Mitglied der EU war), müssen eine solche Prüfung, Eignungsprüfung genannt, ablegen (EU-Richtlinie!). In dieser werden sie nur über diejenigen Inhalte geprüft, in denen ihr Medizinstudium wesentliche Unterschiede (d.h. Defizite) gegenüber der deutschen Ausbildung zum Arzt aufweist. Solche Defizite können auch durch nachweisbare Berufspraxis in diesen „Defizitbereichen“ als abgegolten bewertet werden. Hier wird man in den Behörden einiges zu tun bekommen, um das alles in jedem individuellen Falle herauszufinden.
3. Sprachtests für Ärzte:
Es kamen bereits – je nach Bundesland – neue Hürden zu den oben genannten Hürden der beruflichen Anerkennung hinzu. Einige Landesbehörden schreiben eine Fachsprachprüfung für Ärzte (z.B. Prüfung in „Patientenkommunikation“) vor.
In ein faires, sinnvolles und partnerschaftliches System einer Willkommenskultur oder ein Integrationskonzept sind diese Auflagen jedoch bisher nicht eingebettet. Die ausländischen Ärzte, die geprüft werden sollen, erhalten keine ausreichende Information über die Prüfungen, sie erhalten auch sonst weder Beratung noch Hilfe. Vor allem geben die Behörden meist keine Übersichtsliste über zertifizierte Institute oder Lehrgänge, die Vorbereitungskurse auf diese Fachsprachprüfung in angemessener und bewährter Qualität anbieten. Manchmal werden die ausländischen Ärzte einfach auch willkürlich an einen einzigen Kursanbieter verwiesen, der zwar enge Beziehungen zur Behörde unterhält, darüber hinaus aber keine Qualitätsnachweise erbringt. Jeder immigrierte Arzt/Ärztin sollte wissen: Eine Begünstigung einzelner Kursanbieter durch eine Behörde ist rechtswidrig. Für den einzelnen bedeutet es, dass er irregeführt wird – mit fatalen Folgen. Die zugewanderten Ärzte/innen werden so erneut zu „Freiwild“ für Behördenwillkür.
Meist reicht ein Fachsprachkurs für die nachhaltige berufliche Integration zudem nicht aus, da ja später mit einer inhaltsreichen medizinischen Prüfung („Kenntnisprüfung“) zu rechnen ist, wenn man die Approbation benötigt und beantragt hat und keinen Abschluss aus der EU hat.
Immerhin haben die Gesundheitsminister der Länder im Juni beschlossen, dass künftig Deutsch B2 Allgemeinsprache und Deutsch B2-C1 Medizin als Maßstab für die Zulassung nicht deutschsprachiger Ärzte/innen gelten sollen. Wie, wann, wer prüft usw. wurde nicht bekannt gegeben. Wir werden das beobachten und Details bald hier bekannt geben.
Politisch kann man so bewerten: Es bleibt im Moment in Deutschland bei einem Sprachtest-, Kurs- und Förder-Dschungel, ähnlich wie in den 1990er Jahren, der für die meisten immigrierten Fachkräfte und interessierte Arbeitgeber nicht mehr überschaubar ist und viele Fehlförderungen und Irrwege generiert. Das ist definitiv nicht im Sinne des „Anerkennungsgesetzes“.
Nach all den Bemühungen der Integrations- und Arbeitsmarktpolitiker und -praktiker – darunter Dr. Klug vom VIA-Institut – seit einigen Jahren muss man leider feststellen, dass von den vielen wichtigen Zielen einer guten Integrationspolitik für zugewanderte Ärzte/innen nur zwei kleine erreicht worden sind: I. Eine bundeseinheitliche Regelung der Kenntnisprüfung selbst (leider mit behördenabhängiger Fächer-Variation), II. für die ärztliche Approbation ist es nicht mehr relevant, welchen Pass man besitzt: Jeder Arzt aus jedem Land kann – bei Gleichwertigkeit der Ausbildung – die Approbation erhalten. Relevant ist daher nun nur noch, ob der Arzt innerhalb der Europäischen Union / des EWR und der Schweiz seine Ausbildung zum Arzt abgeschlossen hat oder außerhalb. Ärzte/innen, die in der EU einen Abschluss erworben haben – gleich welche Staatsbürgerschaft sie haben oder hatten -, erhalten sofort die deutsche Approbation. Für diejenigen mit Ausbildung von außerhalb gilt eben, dass die Gleichwertigkeit erst geprüft wird; dabei kann es eben auch dazu kommen, dass eine „Kenntnisprüfung“ abgelegt werden muss. Wenn man dann die Kenntnisprüfung bestanden hat, erhält man die deutsche Approbation. Dann benötigt man keine Berufserlaubnis nach §10 BÄO mehr. Und zwar, nochmal: Egal welche Staatsbürgerschaft man hat.
Immerhin: Das ist doch ein lohnenswertes (Lern)Ziel!
VIA-Absolventen im VIA-Netzwerk sowie VIA-Teilnehmer im VIA-Lehrgang erhalten selbstverständlich alle Informationen dazu kostenlos bei uns. Bei Bedarf werden spezielle Kurse zur Vorbereitung der Prüfung angeboten. Bitte immer das aktuelle Angebot auf dieser Website beachten.
INFO
Weiterbildung und Beratung zu Berufsweg und Karriere sind eine wichtige Dienstleistung am Menschen. Sie muss daher höchsten Qualitätsansprüchen genügen.
Zunächst ist dies eine innere Verpflichtung, die den Gründer und die Mitarbeiter des VIA-Instituts trägt und motiviert. Dieses Ineinandergreifen von unserem Beruf und unserer Berufung sind Grundalge unseres Denkens und Tuns.
Qualität ergibt sich aber nicht automatisch nur aus der inneren Haltung und Motivation des Dienstleiters. Sie ist Ergebnis ständiger, hoch professioneller Lenkung der Organisation.
Das VIA-Institut für Bildung und Beruf, schon seit der Gründung 1995 in vielen Abläufen hohen Qualitätsmaßstäben verpflichtet, wendet seit 2006 ein internes Qualitätssicherungssystem an, das gelungenes Lernen, reibungslose Abläufe und eine effiziente Verknüpfung mit dem Bedarf des Arbeitsmarktes garantiert. Es verankert zudem das Prinzip der ständigen Verbesserung aller Abläufe und Leistungen in der ganzen Organisation.
Für die Teilnehmer als Kunden bedeutet das eine kontrollierte Zuverlässigkeit des Trägers und hohe Qualität der zertifizierten Lehrgänge.
Das heißt unter anderem:
- strenge Qualitätsmaßstäbe für Training und Unterricht
- hohe fachliche und pädagogische Kompetenz unserer Dozenten aus Lehre und Berufspraxis
- stete Fortbildung unserer Mitarbeiter und Dozenten
- professionelle Kenntnis und Kontakte zum durch den Lehrgang angezielten Arbeitsmarkt, u.a. durch unser fruchtbares Netzwerk im Wachstumsmarkt Gesundheitswesen
- steter Prozess der Anpassung und Evaluation des Lehrplanes und der Unterrichtsinhalte und –medien
- Was man bei uns lernt, ist für die Berufspraxis notwendig, relevant und nützlich – das evaluieren wir ständig
- Transparenz des Angebots, also der Dienstleistung Weiterbildung und Beratung vor allem durch das offene Informationsangebot und die persönliche Beratung auf unseren Informationstagen
- Transparenz der Kunden-Dienstleisterbeziehung
Daneben gibt es noch ein paar besonders Pluspunkte beim VIA-Institut:
Aufgrund unserer Unternehmensgeschichte und unseres speziellen Unternehmenscharakters bieten wir persönliches Engagement und Herz für unsere Kunden/Teilnehmer. Wir fühlen uns verantwortlich. Wir suchen uns unsere Partner in Kliniken, Universitätsmedizin und Gesellschaft nach Eignung und Notwendigkeit so aus, dass wir unabhängig bleiben und stets die Interessen unserer Kunden in den Mittelpunkt unseres Wirkens stellen können.
So ist bei VIA die Atmosphäre freundlich und persönlich. Interessante Begegnungen, aus denen oft auch Freundschaften entstehen, prägen das Bild. Viele VIA-Mitarbeiter sind selbst welterfahren, mehrsprachig und für ein gutes internationales Miteinander in der Gesellschaft in Deutschland engagiert.
Und wir bieten viel Service über den Lehrgang hinaus:
- Prüfungsprotokollbörsen für diejenigen, die eine Fachsprachprüfung/Ärztliche Berufssprachprüfung machen müssen und für die, die die Kenntnisprüfung machen müssen – egal wann nach dem Lehrgang
- Vermittlung auf gute Assistenzarztstellen im Rahmen unseres Klinik-Netzwerkes
- Für Absolventen im VIA-Netzwerk Beratung, Networking, gemeinsame Feiern u.a. ein Leben lang …
- politisches und gesellschaftliches Engagement
Die Aufgaben des VIA-Instituts sind enorm – wir übernehmen eine große Verantwortung für viele, viele Menschen.
Im Moment sind bei uns keine Dozentenstellen zu besetzen (Stand: 30.1.2024).
Unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen in Papierform senden wir nicht zurück, es sei denn, Sie legen einen entsprechend frankierten Umschlag bei. Datenschutz: Wenn Sie uns eine Bewerbung zusenden, gilt für Ihre persönlichen Daten ein strenger Schutz, gleich ob sie uns in elektronischer oder Papierform erreichen. Sie werden nur dem Institutsleiter und ggf. der Teamassistenz zugänglich gemacht. Sie werden vor dem Zugriff Dritter abgeschirmt. Sie können jederzeit die Löschung oder eine Berichtigung verlangen. Bleibt die Phase der Abklärung einer Beschäftigung erfolglos, so löschen wir Ihre Daten spätestens nach 6 Monaten datenschutzkonform; Unterlagen in Papierform werden enstpr. vernichtet.